Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. EOS SOLAR UND ENERGIEN UG, Rheinstr. 12, 57614 Wahlrod, Amtsgericht Montabaur

§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen von Waren und Erbrin­gung von Leistun­gen durch uns und sämtliche damit zusammenhän­genden Rechtsbe­ziehungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertrags­bestandteil.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten nachstehende Allgemeine Liefe­rungs- und Leistungsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge.

§ 2 Angebot und Leistung, Unverbindlichkeit von Angaben

(1) Unsere Veröffentlichungen über Waren und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot, an das er zwei Wochen gebun­den ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, aber auch durch Liefe­rung der bestellten Ware bzw. Erbringung der bestellten Leistung an­zunehmen.

(3) Alle zum Angebot gemachten Angaben über Farben, Maße und technische Kenngrößen sind im Zweifel unverbindlich. Auch der Inhalt von Konstruktionszeichnungen, Abbildungen und Datenblät­tern stellt im Zweifel keine vertraglich vereinbarte Beschaf­fenheit dar. Enthält unser Angebot eine Aufstellung bestimmter Leistungen, so erstreckt sich unsere Leistungspflicht im Zweifel nur auf diese in der Aufstellung enthaltenen Leistungen.

(4) Alle von uns genannten Preise verstehen sich im Zweifel in der Währung Euro und ohne Mehrwertsteuer. Im Zweifel gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugänglichen Preislisten und Stundensätze. Anfahrt und Rückfahrt werden gesondert berechnet.

(5) An allen von uns für den Kunden erstellten Zeichnungen, Plä­nen und Kalkulationsunterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, öffentlich zugäng­lich gemacht oder veröf­fentlicht werden. Sofern wir Zeichnun­gen und Pläne im Hinblick auf einen noch nicht erteilten Auf­trag des Kunden erstellen, erhält der Kunde die von uns er­stellten Zeichnungen und Pläne zur weiteren Ver­wertung nur dann, wenn er uns dafür eine Vergütung von 5 % der Brutto­angebotssumme zahlt.

§ 3 Unverbindlichkeit von Fristen und Terminen, Teilleistungen

(1) Von uns angegebene Fristen und Termmine für Lieferungen und Leistungen sind im Zweifel unverbindlich und freibleibend.

(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 4 Mitwirkungshandlungen des Kunden

(1)Der Kunde ist ver­pflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Vorgaben für unsere Arbeiten und den Inhalt seines Auftrags Rechtsnormen und behördliche Vorga­ben, insbe­sondere die des Baurechts und private Rechter Dritter nicht verletzt werden und die erforder­lichen be­hördlichen Genehmigungen und Zu­stim­mungen Dritter vor Ausfüh­rung unserer Arbeiten vor­liegen.

(2)Der Kunde ist verpflichtet, für den ungehinderten Zu­gang zur Baustelle während der Ausführungszeit zu sorgen. Baustrom und Bauwasser sowie Gelegen­heiten für die ordnungsgemäße Beseiti­gung von Ab­fällen und Abwäs­sern hat er auf seine Kosten uns zur Verfügung zu stel­len.

(3)Der Kunde ist verpflichtet, soweit für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich, uns Pläne und Un­terla­gen, insbesondere hinsichtlich der baulichen Ge­geben­heiten und Gebäudeverhältnisse zur Verfügung zu stellen und uns die hier erfor­derlichen Auskünfte, insbesondere über die Bodenver­hältnisse sowie die Lage von Lei­tungen und Anschlüssen zu erteilen.

(4)Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen in ange­messe­ner Frist Anweisungen zur Leistungs­durchführung zu erteilen, wenn seine Vorgaben lü­ckenhaft oder fehler­haft sind und wir ihm entspre­chende Bedenken angezeigt haben.

(5)Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine in Absatz 1 bis 4 genannten Verpflichtungen oder gerät er mit ihrer Erfüllung in Ver­zug, so hat er den uns entste­henden Schaden, einschließlich der Aufwendungen für not­wen­dige Zwischenlagerungen und für Arbeits­kosten unserer Mitarbeiter zu ersetzen. Kommt er seinen Verpflich­tungen auch nach Setzung einer an­gemessenen Nachfrist oder einer Abmahnung durch uns schuldhaft nicht nach, sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmever­zug und zur Schadensersatzpflicht bleiben unberührt.

§ 5 Sicherheiten

(1) Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zu deren voll­ständi­ger Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist es ver­wehrt, ohne unsere vorherige Zustimmung die in unserem Eigentum ste­henden Sachen mit anderen Sachen zu vermi­schen oder zu verbin­den, sie zu verarbeiten oder rechts­ge­schäftlich über sie zu verfügen. Wir verpflichten uns schon jetzt, diese Zustim­mung zu erteilen, wenn der Kunde an­ge­messene Sicherheit in Höhe des auf die jewei­ligen Sachen entfallenden Preises stellt.

(2) Führen wir Arbeiten an einer vom Kunden übergebe­nen bewegli­chen Sache durch, so wird ein rechtsge­schäft­liches Pfandrecht zur Sicherung unseres Anspruchs auf Entgelt für diese Arbeiten an dieser Sache begründet.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

(1) Die Gewährung von Zahlungszielen, Nachlässen und Skonti bedarf ausdrücklicher schrift­licher Vereinbarung.

(2) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrit­tenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis be­ruht.

(3) Der Kunde darf Ansprüche und Rechte aus dem Vertragsverhält­nis nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten, an Dritte –auch sicherungshalber- übertragen oder verpfänden.

§ 7 Gefahrübergang beim Verkauf

Beim Verkauf von Waren an Kunden, die keine Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufäl­ligen Untergangs und der zufälligen Ver­schlechterung der Ware mit Übergabe an den Kunden, bei Versen­dung mit Übergabe an die Transportperson, bei Lieferung auf Abruf mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Kunden auf diesen über. Als Transportperson gelten auch unsere eigenen, mit Versendung und Trans­port beauftragten Mitarbeiter.

§ 8 Einschränkung von Gewährleistung und Haftung

(1) Wir geben keine Garantien ab und sichern auch keine besonde­ren Eigenschaften zu. Für die finanzielle Förderung durch öffentliche oder private Mittel, die Gewährung von Einspeisevergütungen durch Versorgungsunternehmen hinsichtlich von uns errichteter, geänder­ter, reparierter oder instandgesetzter Anlagen, Einrichtungen und Geräte oder die Erreichung bestimmter technischer Grenzwerte lehnen wir im Zweifel jede Einstandspflicht ab.

(2) Im Übrigen richten sich die Mängelgewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Vor­schriften. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat zusätzlich die gesetzlichen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten zu beachten.

§ 9 Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maß­gabe von § 1 Absatz 1 gilt aus­schließlich das Recht der Bundesre­publik Deutschland mit Ausnahme der internationalen Kaufgesetze.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristi­sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-recht­liches Sondervermögen, so werden für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbezie­hun­gen zwischen den Parteien nach Maß­gabe von § 1 Absatz 1 ergeben, die für den Sitz der Gesellschaft zuständigen ordent­lichen erstin­stanzli­chen Ge­richte als ört­lich zu­ständig ver­einbart. Satz 1 gilt auch für jeden anderen Kunden, der, ohne Verbraucher mit Wohnsitz in der Euro­päischen Union zu sein, kei­nen allge­meinen Ge­richtsstand in der Bundesre­publik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn­sitz, Sitz oder ge­wöhnlichen Auf­ent­haltsort aus der Bun­desre­publik Deutschland verlegt oder dessen Wohn­sitz, Sitz oder ge­wöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit­punkt der Kla­geerhe­bung nicht bekannt ist.

§ 10 Datenschutzhinweis

(1) Name, Firmierung und Rechtsform, Anschrift des Kunden und Namen seiner Vertreter werden für die Erfüllung vertragli­cher und gesetzlicher Pflichten und für die Geltendmachung ver­traglicher Rechte und Ansprüche bei uns elektronisch gespeichert und verar­beitet. Bei Kunden, ge­genüber de­nen wir in Vorleistung treten, wer­den bereits bei Ver­tragsanbahnung und während der weite­ren Ver­trags­durchführung Bonitätsanfragen bei Kreditauskunfteien durch­geführt und Inkassoda­ten im gesetzlich zulässigen Umfang an diese weitergegeben. Zum Zweck der Entscheidung über die Be­grün­dung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags­verhältnisses erheben und verwenden wir auch Wahrschein­lichkeitswerte, in deren Be­rechnung unter anderem An­schriftendaten einfließen.

(2) Angaben zu Telefon- und Telefaxanschlussnummer, e-mail-Adresse und Bankverbin­dung des Kunden werden bei uns nur zu den in Absatz 1, Satz 1 genannten Zwecken gespeichert und verwen­det.        

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